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Bestellung & Kosten

Für eine Bestellung kontaktieren Sie bitte unsere Auftragsberatung per Telefon 043 333 32 32 043 333 32 32 oder per E-Mail an medienverlag@sbs.ch. Teilen Sie uns Autor, Titel, Auflage, ISBN und Ihr bevorzugtes Format für das gewünschte Lehrmittel oder die Berufsunterlagen mit. Wir klären ab, ob es bei uns oder einem anderen Produzenten in Europa schon verfügbar ist.

Sind die Lehrmittel oder Berufsunterlagen noch nicht im gewünschten Format vorhanden, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Die Kosten für die Übertragung werden von unterschiedlichen Stellen übernommen.

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie vorgehen, um eine Kostengutsprache zu erhalten. Gern erstellen wir Ihnen zu diesem Zweck eine Offerte. Kontaktieren Sie dazu bitte ebenfalls unsere Auftragsberatung per Telefon 043 333 32 32 043 333 32 32 oder per E-Mail an medienverlag@sbs.ch.

 

Kostengutsprache für Lehrmittel und Lernmaterialien

Obligatorische Schulzeit

Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes sind behindertengerechte Lehrmittel für den Grundschulunterricht in der Regel unentgeltlich. Die obligatorische Schule liegt in der Verantwortung der Kantone. Erkundigen Sie sich bei der Stelle für sonderpädagogische Massnahmen in Ihrem Wohnkanton, wie Sie die Kostenübernahme beantragen können.

Für die Übertragung benötigen wir eine schriftliche Bestätigung des Kostenträgers.

Nachobligatorische Ausbildung

Für Lehrmittel in der nachobligatorischen Ausbildung (Lehre, Gymnasium und Studium) ist die Invalidenversicherung (IV) zuständig. Nehmen Sie für eine Kostengutsprache frühzeitig Kontakt mit der IV-Stelle Ihres Wohnkantons auf.

Die Adressen der kantonalen IV-Stellen finden Sie auf der Website der AHV/IV. Um die Übertragung zu starten, benötigen wir eine IV-Verfügung, in der die SBS als Durchführungsstelle genannt wird.

 

Kostengutsprache für Weiterbildungs- und Berufsunterlagen

Die Kosten für die berufsspezifische Weiterbildung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. In allen anderen Fällen empfehlen wir, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Berufsberatung der IV aufzunehmen und einen Antrag zur Kostenübernahme zu stellen.

Die Adressen der kantonalen IV-Stellen finden Sie auf der Website der AHV/IV.

Um die Übertragung zu starten, benötigen wir eine IV-Verfügung, in der die SBS als Durchführungsstelle genannt wird.

Die Tarife für die Übertragung von Lehrmitteln und Berufsunterlagen

Für die Übertragung von Lehrmitteln und Berufsunterlagen beträgt der von der IV anerkannte Tarif 123.00 Franken pro Übertragungsstunde.

Bereits übertragene Lehrmittel können von eingeschriebenen Privatpersonen zum Buchhandelspreis der ersten Auflage bezogen werden, Institutionen können diese zum Materialpreis (auf Anfrage) kaufen.

Der Solidaritätsfonds der SBS für Härtefälle

Benötigen Sie dringend Materialien, die nicht durch öffentliche oder private Kostenträger finanziert werden, können Sie sich an den Solidaritätsfonds der SBS wenden. Der Solidaritätsfonds kann auch die Kosten für Zeitschriftenabonnemente oder wichtige Alltagshilfen übernehmen.

Voraussetzungen

  • Für alle Materialien: Sie sind bei der SBS angemeldet und Ihr Wohnsitz ist in der Schweiz.
  • Materialien für Beruf und Schule: Es liegt eine schriftliche Ablehnung des IV-Gesuchs vor und Sie sind bereit, gegen den Entscheid Beschwerde einzureichen.
  • Materialien für die Weiterbildung: Die Kosten werden nicht von der IV oder einem anderen öffentlichen oder privaten Kostenträger übernommen.
  • Alltagshilfen: Mit üblichen Hilfsmitteln ist Ihnen der Zugang zu etwas Wichtigem in Ihrem Alltag nicht möglich. Eine solche Alltagshilfe ist zum Beispiel eine Ernährungstabelle bei Diabetes.
  • Abonnementskosten: Sie erhalten AHV-/IV-Zusatzleistungen oder werden von der Sozialhilfe unterstützt.

Vorgehen

Um einen Antrag an den Solidaritätsfonds zu stellen oder für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Auftragsberatung unter der Telefonnummer 043 333 32 32 043 333 32 32.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Wir sind gerne für Sie da.

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08.00 – 12.15 und 13.15 – 17.00